Das Thema faire Bezahlung beschäftigt Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Spätestens seit Einführung des Entgelttransparenzgesetzes im Jahr 2017 hat der Begriff Entgelttransparenz Auskunftsanspruch an Bedeutung gewonnen. Arbeitnehmer können damit prüfen, ob sie im Vergleich zu Kollegen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit fair entlohnt werden.

Doch was bedeutet dieses Auskunftsrecht genau? Wer darf es nutzen? Welche Rechte entstehen daraus? Und wie wirkt sich das Ganze auf die Arbeitswelt aus – heute und in Zukunft, wenn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie greift?

Dieser Beitrag erklärt den Entgelttransparenz Auskunftsanspruch verständlich und umfassend.

Hintergrund: Warum gibt es den Entgelttransparenz Auskunftsanspruch?

In Deutschland besteht seit vielen Jahren ein sogenannter Gender Pay Gap, also ein Unterschied in der Bezahlung von Männern und Frauen. Während der unbereinigte Unterschied lange über 20 Prozent lag, beträgt der bereinigte Wert – bei vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten – immer noch rund 6 bis 7 Prozent.

Das Ziel des Gesetzgebers war es daher, mit dem Entgelttransparenzgesetz Transparenz zu schaffen. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, Gehaltsunterschiede sichtbar zu machen und notfalls einzuklagen. Der zentrale Hebel dafür ist der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch.

Definition: Was bedeutet Entgelttransparenz Auskunftsanspruch?

Der Begriff beschreibt das individuelle Recht von Arbeitnehmern, Informationen über die Vergütung von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Tätigkeit einzufordern.

Konkret heißt das:

  • Jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten kann eine Gehaltsauskunft verlangen.
  • Es wird nicht das individuelle Gehalt einzelner Kollegen offengelegt, sondern ein statistischer Medianwert.
  • Das Informationsrecht soll sicherstellen, dass gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird.

Damit stellt der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch einen wichtigen Baustein dar, um unfaire Lohnunterschiede aufzudecken.

Voraussetzungen für den Entgelttransparenz Auskunftsanspruch

Nicht jeder Arbeitnehmer kann automatisch auf dieses Recht zurückgreifen. Es gelten bestimmte Bedingungen:

  1. Das Unternehmen muss mindestens 201 Beschäftigte haben.
  2. In der Vergleichsgruppe müssen mindestens sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts tätig sein.
  3. Der Auskunftsanspruch kann nur alle zwei Jahre geltend gemacht werden, es sei denn, die Rahmenbedingungen haben sich wesentlich verändert.

Damit richtet sich der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch vor allem an Arbeitnehmer in größeren Unternehmen. Kleine und mittlere Betriebe sind bisher nicht betroffen.

Ablauf: So funktioniert der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch

Wer von seinem Informationsrecht Gebrauch machen möchte, muss die Anfrage schriftlich stellen. In tarifgebundenen Unternehmen ist dafür in der Regel der Betriebsrat zuständig, in nicht tarifgebundenen Unternehmen der Arbeitgeber direkt.

Der Arbeitgeber hat anschließend drei Monate Zeit, die Auskunft zu erteilen. Er muss dabei den Median der Vergleichsgehälter nennen sowie bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile, etwa Boni oder Zulagen.

Die Auskunft erfolgt anonymisiert, um den Datenschutz zu gewährleisten. Arbeitnehmer erfahren also nicht die konkreten Gehälter einzelner Kollegen, sondern eine statistische Kennzahl.

Rechtsfolgen: Was bedeutet die Auskunft in der Praxis?

Wenn ein Arbeitnehmer durch die Auskunft erfährt, dass er weniger verdient als der Medianwert der Vergleichsgruppe, entsteht eine gesetzliche Vermutung für eine Benachteiligung.

Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass die unterschiedliche Bezahlung sachlich gerechtfertigt ist.
  • Sachliche Gründe können zum Beispiel Berufserfahrung, Leistungsunterschiede oder Verantwortungsumfang sein.
  • Gelingt dieser Nachweis nicht, besteht die Möglichkeit, die Differenz einzuklagen.

Damit verschiebt der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch die Beweislast – ein wichtiger Unterschied zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Beispiele aus der Praxis

Ein typisches Szenario: Eine Frau arbeitet seit fünf Jahren als Projektleiterin in einem mittelständischen Unternehmen mit 350 Beschäftigten. Sie erfährt durch den Flurfunk, dass männliche Kollegen in ähnlicher Position deutlich mehr verdienen.

Durch den Entgelttransparenz Auskunftsanspruch beantragt sie beim Betriebsrat eine Auskunft. Drei Monate später erhält sie die Information, dass der Medianlohn der männlichen Kollegen tatsächlich 12 Prozent höher liegt.

Damit hat sie die Grundlage, um entweder eine Gehaltsanpassung zu verlangen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Der Arbeitgeber wiederum muss begründen, warum die Bezahlung unterschiedlich ist.

Vorteile des Entgelttransparenz Auskunftsanspruchs

  1. Transparenz: Arbeitnehmer erhalten erstmals eine rechtlich abgesicherte Grundlage, um ihre Vergütung einzuordnen.
  2. Gleichstellung: Diskriminierungen können leichter aufgedeckt und beseitigt werden.
  3. Stärkung der Arbeitnehmerrechte: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, was die Rechtsposition der Beschäftigten stärkt.
  4. Signalwirkung: Unternehmen, die fair und transparent zahlen, steigern ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt.

Kritik am Entgelttransparenz Auskunftsanspruch

Trotz dieser Vorteile gibt es auch Kritikpunkte:

  • Die Hürde von mindestens 200 Mitarbeitern schließt viele Arbeitnehmer aus, die in kleineren Betrieben arbeiten.
  • Der Datenschutz führt dazu, dass nur Medianwerte genannt werden, die oft wenig aussagekräftig sind.
  • Viele Arbeitnehmer kennen ihr Recht gar nicht und nutzen es deshalb nicht.
  • Es gibt Berichte, dass Anfragen in der Praxis verzögert oder unvollständig beantwortet werden.

Daher fordern Gewerkschaften und Experten seit Jahren eine Ausweitung des Entgelttransparenz Auskunftsanspruchs.

Entgelttransparenz Auskunftsanspruch und EU-Richtlinie

Die Europäische Union hat im Jahr 2023 eine neue Richtlinie zur Lohntransparenz beschlossen. Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten diese in nationales Recht umsetzen.

Damit wird der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch deutlich gestärkt:

  • Das Recht soll künftig unabhängig von der Unternehmensgröße gelten.
  • Arbeitgeber müssen bereits in Stellenanzeigen Gehaltsspannen angeben.
  • Arbeitnehmer können ihr Informationsrecht umfassender nutzen, auch zu Einstiegsgehältern und Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.

Für deutsche Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Entgeltsysteme schon jetzt überprüfen und anpassen sollten.

Tipps für Arbeitnehmer

  1. Prüfen, ob die Voraussetzungen im eigenen Unternehmen erfüllt sind. – wir übernehmen das gerne für Sie!
  2. Den Auskunftsantrag gut vorbereiten und klar formulieren.
  3. Unterstützung durch Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt in Anspruch nehmen.
  4. Die erhaltenen Informationen aktiv für Gehaltsverhandlungen nutzen.

Tipps für Arbeitgeber

  1. Entgeltsysteme frühzeitig auf Transparenz und Fairness überprüfen.
  2. Klare Kriterien für Gehaltsfindung und -entwicklung definieren.
  3. Mitarbeiter aktiv über ihre Rechte informieren, um Vertrauen zu schaffen.
  4. Auf die kommende EU-Richtlinie vorbereiten und Stellenanzeigen mit Gehaltsspannen versehen.

Entgelttransparenz Auskunftsanspruch

Der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen ungerechte Bezahlung. Er stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und zwingt Arbeitgeber, ihre Entgeltsysteme kritisch zu hinterfragen.

In der Praxis gibt es noch Hürden: zu hohe Schwellenwerte, geringe Bekanntheit und teilweise unklare Auskünfte. Doch mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie werden diese Hürden in den kommenden Jahren sinken.

Unternehmen, die sich frühzeitig darauf einstellen, profitieren gleich doppelt: Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern verbessern auch ihre Position im Wettbewerb um Talente. Arbeitnehmer wiederum gewinnen mehr Sicherheit und Fairness bei ihrer Bezahlung.

Der Entgelttransparenz Auskunftsanspruch ist damit nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern auch ein Signal für eine moderne, faire und transparente Arbeitswelt.

Nicole Fromhold ist Geschäftsführerin von Fromhold Consulting GmbH und seit über 18 Jahren im HR-Bereich tätig. Als Interim Managerin, Beraterin, Business Coach und Podcasterin („Leading HR“) unterstützt sie Unternehmen dabei, nachhaltige Personalstrukturen aufzubauen, Führung neu zu denken und Mitarbeiterbindung zu stärken. Ihre Arbeit verbindet strategische Klarheit mit menschlicher Empathie.